AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

a) Für unsere Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen  abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
b) Als Besteller im Sinne dieser AGB’s gelten nur Unternehmer. Soweit von Unternehmer die Rede ist ,so ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
c) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt
d) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. BGB. 

2. Auftragsbestätigung und Rücktritt

a) Wir setzen bei eingehenden Aufträgen die vollkommene technische und kaufmännische Klärung voraus. Die vollständigen Angaben des Bestellers mit dem Vornamen ,Nachnamen , Firmensitz und Adresse sowie die UStNr. sind zwingend notwendig.
b) Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend. Mit Erhalt und Annahme eines Auftrags wird schnellstmöglicher Lieferung eingeleitet.
c)  Verbrauchern im Sinne des § 14 BGB steht kein Widerrufsrecht zu.
d) Die unsere Waren und Leistungen betreffenden Kataloge, Abbildungen, Preislisten u. ä. und die darin enthaltenen Daten sind unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
e) Tritt der Besteller von Vorbestellung / Reservierung  zurück, ohne dass uns ein Verschulden trifft, oder nimmt der Besteller sonst wie vom Vertrag Abstand, sind wir berechtigt, 100 % des Vertragswerts als Entschädigung für entgangenen Gewinn und für entstandene Kosten zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Unser Recht, den eingetretenen Schaden konkret zu berechnen, bleibt unberührt.

 

3. Preise und Bestellung

a) Bestellungen erfolgen online über das Portal www.deluxebymjs.com.
Der Zugang ist nur für gewerbliche ( s.Pkt1b) und bei uns registrierte Kunden geöffnet- Login & Passwort sind erforderlich.
b) Die Preise verstehen sich für ununterbrochene Abwicklung und geschlossener Auslieferung des Gesamtauftrags. Vom Besteller veranlasste Teilungen von Aufträgen verursachen Mehrkosten, die dem Besteller in Rechnung gestellt werden.
c) Die Versandkosten  für nicht BRD - Kunden werden als Pauschale berechnet. Für den Versand auf Paletten wird der aktuelle Tagespreis des jeweiligen Spediteurs in Rechnung gestellt.
d) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
e) Falls ein ausländischer Käufer aus dem Bereich des europäischen Binnenmarktes seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Umsatzsteuer nicht nachkommt, erhöhen sich unsere Preise um die jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland gültige Umsatzsteuer (MwSt.).

 

4. Zahlung

a) Unsere Rechnungen sind ausschließlich gegen Vorkasse zu bezahlen. Die Selbstabholer bezahlen die Ware entweder bar bei der Abholung oder gegen Vorkasse.
b) Die besonderen Bestellungen - im Shop ausgewiesen-"Ware auf Bestellung"- sind immer im Voraus zu bezahlen.
c) Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten. Sie werden zunächst auf etwa entstandene Kosten und Zinsen und im Übrigen zunächst auf die ältesten offenen Forderungen angerechnet.
e) Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.
f) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
g) Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden sofort alle unsere Forderungen aus allen Rechtsgeschäften fällig. Dies gilt auch, wenn der Besteller nur mit der Zahlung von Teilforderungen in Verzug gerät.
h) Die offenen Förderungen werden nach dem Ablauf von vorgeschriebenen Fristen  / Dritte Mahnstufe / umgehend an

Amtsgericht Coburg –Mahngericht- 96441 Coburg

weitergeleitet

oder

ein Europäischer Zahlungsbefehl/ Mahverfahren

wird erlassen

i) Der Besteller ist zur Aufrechnung nicht berechtigt, auch wenn seine Gegenansprüche festgestellt, und von uns anerkannt sind. Er ist auch nicht zur Leistungsverweigerung bzw. zur Ausübung eines Zurückbehaltungs­rechts befugt.


5. Verpackung/Lieferung/Gefahrübergang

a) Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden von uns nicht zurück­genommen.
b) Soweit der Besteller eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, berechnen wir die entstehenden Mehrkosten.
c)Zeigen sich Transportschäden oder Transportverluste, so hat der Besteller zusammen mit dem Postboten /Kurier ein Protokoll aufzunehmen. Sind die Schäden erheblich, hat der Besteller uns umgehend zu verständigen.

 

6. Lieferfristen

a) Lieferfristen, Liefertermine und andere Termine werden von uns nach bestem Wissen angegeben. Höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen und ähnliches unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder nicht rechtzeitige Selbst­belieferung verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung.
b) Die Lieferfrist beginnt erst nach dem Eingang des Geldes auf unser Konto.
c) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung fortgefallen ist.
d) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertrags­verletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
h) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertre­tende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; „wesentlich“ ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle solcher Pflichtverletzungen ist unsere Schadens­ersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


7. Eigentumsvorbehalt

a) Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen unser Eigentum; hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kauf­sache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrück­lich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
c) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung unserer Vorbehaltswaren im regulären Geschäftsgang befugt; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechungs-Endbetrags (einschl. MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiter­veräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob unsere Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Für den Fall, dass die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Besteller hiermit auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir ihm für die weiterveräußerte Vorbehalts­ware berechnet haben.
d) Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung bis auf Widerruf ermächtigt; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns aber, die abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so hat uns der
Besteller zum Zweck der Einziehung die Drittschuldner zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen, uns alle weiteren Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel zu übertragen. Überdies ist der Besteller verpflichtet, uns Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehalts­ware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben.
e) Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Er darf diese also weder verpfänden, belasten noch zur Sicherheit übereignen.
f) Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller stets für uns vor. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
g) Sofern unsere Vorbehaltsware durch Verbindung wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks wird, tritt uns der Besteller zur Sicherheit die Forderungen ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
h) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen der Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
i) Der Besteller hat uns Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür trägt der Besteller. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 

8. Gewährleistung und Haftungsumfang

a) Gewährleistungsrechte des Bestellers haben zur Voraussetzung, dass der Besteller seinen gem. §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
d) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadens­ersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
e) Wir haften ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; „wesentlich“ ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle solcher Pflichtverletzungen ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
f) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
g) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergaben.
h) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
i) Bei Beanstandungen, die nicht unter unsere Gewährleistungsverpflichtung fallen, sind uns entstehende Kosten vom Besteller zu tragen.
j ) Dem Besteller ist es untersagt, etwa gegen uns bestehende Forderungen an Dritte abzutreten.
k) Die Transportschäden werden binnen 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung anerkannt. Die Reklamation benötigt eine Schriftform und Fotos von den beschädigten Gegenständen.

 

9. Firmenzeichen/Weiterverkauf

a) Wir sind berechtigt, an allen unseren Erzeugnissen unser Firmenzeichen anzubringen.
b) Unzulässig ist jede nicht mit uns vereinbarte Bearbeitung und/oder Veränderung unserer Artikel und/oder jede nicht erlaubte Sonderstempelung, die geeignet ist, als Ursprungszeichen des Bestellers zu gelten oder die den Anschein erweckt, dass diese Artikel dessen Sondererzeugnisse darstellen.
c) Der Besteller ist verpflichtet, sich beim Vertrieb der Ware, die unser Warenzeichen trägt, aller Handlungen zu enthalten, die im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften als unlauter angesehen werden können. 

10. Erfüllungsort - Gerichtsstand - Sonstiges

a) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch bei Geschäften mit Auslands­berührung; die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.
b) Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
c) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
d) Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Stand: September  2018

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